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Corona Update: Neue Verordnung und ÖVV-Empfehlungen ab 29. Mai

Die Bundesregierung hat die nächste Verordnung veröffentlicht, die die Betretung von Sportstätten ab dem 29. Mai 2020 regelt. Auf Basis dieses Erlasses findet ihr hier die ÖVV-Empfehlungen zur Durchführung von Volleyball- und Beachvolleyball-Trainings und zur Betretung der dementsprechenden Sportstätten ab Freitag, 29. Mai.

ÖVV-Maßnahmen Beachvolleyball und Volleyball
#blockpointsagainstcorona

Das folgende Dokument dient als Empfehlung zur Durchführung von Beach- und Volleyballtrainings und Betreten der dementsprechenden Sportstätten.

Allgemeines / Gesetzliches

Trainingsorganisation

  • Grundsätzlich gilt immer ein Abstand von 1m (auch im Fall der Nutzung der Garderobe / Dusche) – nur bei der Sportausübung sind es 2m.
  • Es ist grundsätzlich in der Halle ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der nur für 2 Tätigkeiten abgenommen werden darf: Sportausübung und Duschen.
  • Als wichtigste Grundregel gilt 2 Meter Abstand in Kleingruppen bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden TrainerInnen/BetreuerInnen, d.h. in der Regel 9 SportlerInnen + 1 TrainerIn). Auf großen Sportplätzen können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren. Rechtlich gesehen wurde die Verbindlichkeit zur Bildung von Kleingruppen aufgehoben. Wir empfehlen dennoch, das Training in Kleingruppen vorerst beizubehalten, um zu vermeiden, dass im Fall eines/einer Covid-infizierten SpielerIn/BetreuerIn die gesamte Mannschaft in Quarantäne muss.
  • Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).
  • Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).
  • Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und –Orte der jeweiligen Gruppen.
  • Die SportlerInnen/Trainingsgruppen sind immer von einem/einer TrainerIn zu begleiten –insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) – Aufsichtspflicht!
  • Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln/Vorschriften zu informieren.
  • Eine namentliche Dokumentation im Training wird empfohlen, um bei positiven Fällen eine Rückverfolgung von Kontakten zu ermöglichen.

Bei Indoor-Sportstätten sollten zudem folgende Punkte bedacht werden:

  • Die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumlichkeiten sollte außerhalb der Trainingszeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Die Türen (z.B. Zugang zum Spielfeld) sollten nach Möglichkeit offengehalten werden, um Kontakt mit Türgriffen weitestgehend zu vermeiden.
  • Wenn baulich möglich, sollte für eine gute und regelmäßige Belüftung gesorgt werden.
  • Besprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien organisiert werden (anstatt in geschlossenen Räumlichkeiten). Sonst gilt es den Abstand von 2m einzuhalten.
  • Die Nutzung von Garderoben und Duschen in der Sportstätte / Halle ist mit 1 Meter Abstand möglich, wir empfehlen dennoch, die Garderoben und Duschen vorerst noch nicht zu nutzen.
  • Für die WC-Nutzung gilt die Einhaltung des 1m Abstandes

An- und Abreise

  • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
  • Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer bei Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen.
  • Die Anwesenheit von Eltern/Begleitpersonen während des Trainings wird nicht empfohlen.
  • Bei Kantinen gelten die Regeln der Gastronomie.
  • Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
  • Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.

Vor dem Training

  • Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort.
  • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
  • Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training.
  • Um das direkte Aufeinandertreffen von Gruppen zu vermeiden, hat die nächstfolgende Trainingsgruppe entweder im Foyer oder im Zuseher-Bereich abzuwarten, bis die voran gegangene Gruppe ihr Training beendet und das Spielfeld / den Trainingsbereich verlassen hat.
  • Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen.

Trainingsdurchführung

  • Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.
  • Komponenten des Spiels, die regelmäßig erfolgen stellen keine Ausnahme dar und sind weiterhin nicht erlaubt. Beispiele dafür sind Angriff gegen Block, AngreiferIn nahe bei ZuspielerIn oder Doppelblock. Verteidigungsformationen, die den Mindestabstand unterschreiten sind untersagt.
  • Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten/Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum/zur SportlerIn ein.
  • Insbesondere beim Training mit Block muss auf den Mindestabstand geachtet werden.

Empfehlung zum Umgang mit dem Ball (immer unter Einhaltung der Abstandsregeln)

  • Passen/Werfen/Schlagen
  • Fangen/Annehmen
  • Würfe/Angriffe sowie sportartspezifische Abwehraktionen
  • Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
  • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.

Was ist im Training NICHT erlaubt?

  • Körperkontakt
  • Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
  • Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.
  • Übungen (insbesondere im Kraft-Training), bei denen eine Sicherung durch den-die TrainerIn / eine/n anderen SpielerIn erforderlich ist (z.B. Bankdrücken).
  • SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern)!
  • SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen.

Nach dem Training

  • Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
  • Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden.
  • Der/Die SportlerIn nimmt eigene Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit.
  • Wir empfehlen nach wie vor, dass das Umziehen/Duschen zuhause erfolgt (keine Nutzung von Waschräumen).
  • Für die WC Benutzung gilt das Tragen einer Maske und 1 Meter Abstand.
  • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.

Wir empfehlen, diese Verhaltensregeln sichtbar beim Eingang oder bei den Courts auszuhängen.

Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

29.05.2020 12:50

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