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Corona Update: Verordnung und ÖVV-Empfehlungen ab 15. Mai inkl. Q&A

Es ist soweit! Mittwochnachmittag hat die Bundesregierung den Erlass veröffentlicht, der die Betretung von Sportstätten ab dem 15. Mai 2020 regelt. Auf Basis dieses Erlasses findet Ihr hier die mit dem Sportministerium abgestimmten ÖVV-Empfehlungen zur Durchführung von Beachvolleyball-Trainings und Betretung der dementsprechenden Sportstätten ab 15. Mai 2020.

ÖVV-Maßnahmen Beachvolleyball #blockpointsagainstcorona

Das folgende Dokument dient als Empfehlung zur Durchführung von Beachvolleyballtrainings und Betretung der dementsprechenden Sportstätten.

Allgemeines / Gesetzliches

  • (13.05.2020) 207. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird: www.sozialministerium.at
  • Sport Austria erstellt derzeit eine Vorlage für den Haftungsausschluss für Nachwuchstrainings. Der ÖVV reicht die Vorlage nach, sobald sie Sport Austria freigibt.
  • Der/Die TrainerIn hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

    Trainingsorganisation

    • Als wichtigste Grundregel gilt 2 Meter Abstand in Kleingruppen bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden TrainerInnen/BetreuerInnen, d.h. in der Regel 9 SportlerInnen + 1 TrainerIn). Auf großen Sportplätzen können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren.
    • Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).
    • Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).
    • Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen.
    • Die SportlerInnen/Trainingsgruppen sind immer von einem/einer TrainerIn zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) – Aufsichtspflicht!
    • Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln/Vorschriften zu informieren.

    An- und Abreise

    • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
    • Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer bei Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen.
    • Eltern/Begleitpersonen bringen die Kinder/Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – es ist keine Anwesenheit während des Trainings auf der Sportstätte erlaubt!
    • Bei Kantinen gelten die Regeln der Gastronomie.
    • Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
    • Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.

    Vor dem Training

    • Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort.
    • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
    • Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training.
    • Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen.

    Trainingsdurchführung

    • Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann.
    • Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten/Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum/zur SportlerIn ein.
    • Jeder/Jede SportlerIn benützt die eigene Trinkflasche.
    • Insbesondere beim Training mit Block muss auf den Mindestabstand geachtet werden.

    Was ist erlaubt?

    • Passen/Werfen/Schlagen
    • Fangen/Annehmen
    • Würfe/Angriffe sowie sportartspezifische Abwehraktionen
    • Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
    • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.

    Was ist im Training NICHT erlaubt?

    • Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
    • Körperkontakt
    • Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
    • Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.
    • SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen), haben dem Training fern zu bleiben (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern)!
    • SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19-Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen.

    Nach dem Training

    • Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
    • Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden.
    • Der/Die SportlerIn nimmt eigene Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit.
    • Umziehen/Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen).
    • Für die WC Benutzung gilt ebenso die Regelung 20 m² oder das Tragen einer Maske und 1 Meter Abstand.
    • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion. Die Vereine haben diese Verhaltensregeln sichtbar beim Eingang oder bei den Courts auszuhängen. Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

    Fragen & Antworten zur Verordnung des Bundesministeriums und den Empfehlungen des ÖVV

    Darf man frei Spielen unter Einhaltung des Abstands?

    Der ÖVV empfiehlt keine Spiele oder Wettkämpfe auszutragen, da der Mindestabstand von zwei Metern dabei nicht eingehalten werden kann. Eine Spielform, die erlaubt ist, ist eins gegen eins ohne Block auf eine selbst definierte Feldgröße.

    Darf man beim freien Spielen blocken?

    Freies Spielen wird nicht empfohlen! Da sich AngreiferIn und BlockerIn näher als zwei Meter kommen können, ist das Blocken nicht erlaubt. Blocken trainieren darf man hingegen schon unter Einhaltung des Mindestabstands.

    Wie viele SpielerInnen dürfen am Spielfeld sein? Ist Quattro spielen möglich?

    Es dürfen maximal neun SpielerInnen und ein/eine TrainerIn am Feld sein, d.h. 10 Personen. Ein Spiel „4-gegen-4“ wird nicht empfohlen, Trainingsformen sind jedoch möglich.

    Muss ein/eine TrainerIn anwesend sein?

    Im Erwachsenen-Bereich darf ein/eine SpielerIn der Gruppe als TrainerIn nominiert werden. Dieser/Diese ist verantwortlich dafür, dass die Trainings-Empfehlungen umgesetzt werden. Die Empfehlung betreffend anwesenden/anwesender TrainerIn bezieht sich insbesondere auf den Nachwuchs-Bereich, für den auch die am Freitag veröffentlichte Haftungserklärung von Sport Austria nahegelegt wird.

    Beziehen sich alle Hinweise auf Trainings?

    Ja, da nur im Training der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann.

    15.05.2020 10:41

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